Ein Zeckenstich gilt nach den Versicherungsrecht,
als ein "Ereigniss, welches von aussen auf den Menschen einwirkt"
also ein Unfall.
Es gibt einige Unfallversicherungen, welche einen Zeckenstich / Borreliose
als Unfall in ihren Policen aufführen.
Dies bestätigt auch das Urteil vom Amtsgericht Dortmund.
- zu finden unter Artikelsammlung - Borreliose und Recht